Beschluss zu TOP 1
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nummer 922, Gemarkung Schwimbach, durch die Eheleute Hemmeter wird unter Vorbehalt der Privilegierung, der Genehmigung einer Kleinkläranlage und der Zufahrt zur Kreisstraße erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt